A.) der Gesamtverband D.) das Technische Komitee (TK)
B.) die Delegiertenversammlung E.) die Rechnungsrevisoren
C.) der Bezirksvorstand
§ 11 A) der Gesamtverband
Der Gesamtverband befasst sich mit den Angelegenheiten, die ihm von der Delegiertenversammlung, vom BLTV oder dem Schweizerischen Turnverband (STV) zugewiesen werden, sowie mit der Förderung des Turnens allgemein ( siehe § 4 )
§ 12 B) die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Vertretern der Vereine sowie den Ehrenmitgliedern.
Sie wird immer durch den Vorstand einberufen.
In der Regel soll im Herbst eine Delegiertenversammlung stattfinden.
Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung wird durch den Vorstand einberufen, wenn dringende Geschäfte dies erfordern, oder wenn mindestens drei Vereine dies verlangen.
§ 13 Stimmberechtigt sind: Die Vereinsdelegierten, die Ehrenmitglieder des Verbandes, die Mitglieder des Bezirksvorstandes und des TK.
Alle weiteren Teilnehmer sind Gäste und haben beratende Stimme.
§ 14 Die Vereine erhalten folgende Delegiertenstimmen:
1 Grundstimme pro Verein
1 Zusatzstimme für diejenigen Vereine die eine Jugendriege führen
1 Zusatzstimme für diejenigen Vereine die eine Frauenriege / Männerriege führen
Zusätzliche Stimmen nach der Anzahl turnender Mitglieder Kat. 1-9 gemäss VVA des STV
Regelung: Für je weitere 40 Mitglieder wird zusätzlich eine Stimme gewährt